Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH
Information über die wichtigsten Ausführungsplätze (“Top 5 trading venues”) für das Kalenderjahr 2024
Die Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH erbringt als Nebendienstleistung u.a. Finanzportfolioverwaltungsleistungen im Sinne von § 20 Absatz 2 Ziffer 1 bzw. § 20 Absatz 3 Ziffer 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Nach § 5 Absatz 2 KAGB hat die Gesellschaft dabei bestimmte Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), welche im Wesentlichen die Anforderungen der MIFID II-Richtlinie umsetzen, einzuhalten. § 5 Absatz 2 KAGB verweist insoweit auch auf § 82 Absatz 9 WpHG, welcher wie folgt lautet: „Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, und Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenfassen und nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 166), in der jeweils geltenden Fassung, veröffentlichen.“ Vor diesem Hintergrund veröffentlicht Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH die folgenden Übersichten für das Kalenderjahr 2024: